tTeilnahmebedingungen
1. Sortiment
Das Thema des Marktes ist "Kunst und Handwerk". Handelswaren sind nicht gestattet.
2. Zulassung
Die Entscheidung über die Zulassung von Ausstellern, Ständen und Sortiment
behalten sich die Veranstalter vor.
Die Bearbeitung der Anmeldungen und die Zusage erfolgt nach
Posteingang .
Mit der Zusage geht die Rechnung für die Standgebühr sowie eine Bestätigung
des zugelassenen Sortiments zu.
Erst nach Eingang der Standgebühren gilt die Zusage als verbindlich.
3. Gebühren
Die Gebühren sind den jeweiligen Anmeldungen zu entnehmen.
Für Aussteller, die sich am Markt mit Vorführungen beteiligen,
gelten Sonderkonditionen.
Diese sind mit dem Veranstalter zu vereinbaren.
Für Anbieter von Speisen und Getränken gelten gesonderte Konditionen.
Bei Nichterscheinen am Markttag kann die bezahlte Standgebühr nicht zurückerstattet werden.
3.1 Gebühren für Spätbucher
Anmeldungen die ab 60 Tage vor dem Markttermin eingehen , werden mit zusätzlich
mit 30€ Spätbuchergebühren belegt
4. Platzzuteilung:
Die Standplätze werden auf dem Marktplatz namentlich gekennzeichnet.
Im Interessealler Teilnehmer wird daher um die korrekte Angabe
der benötigten Standfläche gebeten.
5. Auf- und Abbau:
Der Aufbau erfolgt zu den in der Teilnahmebestätigung angegebenen Zeiten.
Fahrzeuge sind nach Standaufbau vom Platz zu fahren.
Der Standplatz ist sauber (besenrein) zu verlassen. Abfälle und Verpackungsmaterial
sind vom Teilnehmer mitzunehmen.
5.1 Ein vorzeitiger Abbau ist nicht zulässig und wird mit 150€ Konventionalstrafe belegt .
6. Haftung:
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden an Ständen oder Ausstellungsstücken.
Jeder Aussteller haftet in voller Höhe für die von ihm verursachten Personen und Sachschäden
7. Werbung:
Die Werbung erfolgt durch die regionale und örtliche Presse.
Jeder Teilnehmer kann sich daran durch aktive Mithilfe beteiligen (bitte auf An-Meldebogen eintragen).
8. Mit ihrer Anmeldung gelten diese Teilnahmebedingungen als anerkannt.
Aussteller , die den Anweisungen der Veranstaltungsleitung zuwiderhandeln ,werden sofor von der Veranstaltung ausgeschlossen !
Weitere Vereinbarungen wurden nicht getroffen und bedürfen der Schriftform; der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Erfüllungsort sowie Gerichtsstand ist das für Sulzburg zuständige Amtsgericht .